Naab Etterzhausen - Anglerbund Regensburg

Pächter: Anglerbund Regensburg

www.angler-regensburg.de/

Obere Grenze re. Ufer: in der Schleuse, etwa bei Fluss-km 6,250
Obere Grenze li. Ufer: von Insel zu Insel in die Flussmitte, Halbinsel in Ebenwies und ca. 10 m unterhalb des ehemaligen Turbinenauslaufs im Altwasser
Untere Grenze: beidseitig auf Höhe des Granitwerkes in Fluss-km 3,50
örtliche Einschränkung: ab der Mitte der Brücke B8 bis ca. 160 m aufwärts (Ende Schlossmauer) linkes und rechtes Ufer ist Angelverbot 

am öffentl. Badeplatz in Etterzhausen ist das Angeln bei Badebetrieb untersagt

Besonderheiten:

  • VDSF/DAV Sportfischerpass zum Tageskartenerwerb nötig!

 

Allgemeine Bestimmungen

  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
  • Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt  ist jedes Anglerbundmitglied.
  • Das Angeln von Booten aus ist verboten.
  • Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
  • In der Zeit vom 01.02. mit 14.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
  • Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
  • Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
  • Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
  • Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.