
Naab Etterzhausen - Anglerbund Regensburg
Pächter: Anglerbund Regensburg
Obere Grenze re. Ufer: in der Schleuse, etwa bei Fluss-km 6,250
Obere Grenze li. Ufer: von Insel zu Insel in die Flussmitte, Halbinsel in Ebenwies und ca. 10 m unterhalb des ehemaligen Turbinenauslaufs im Altwasser
Untere Grenze: beidseitig auf Höhe des Granitwerkes in Fluss-km 3,50
örtliche Einschränkung: ab der Mitte der Brücke B8 bis ca. 160 m aufwärts (Ende Schlossmauer) linkes und rechtes Ufer ist Angelverbot
am öffentl. Badeplatz in Etterzhausen ist das Angeln bei Badebetrieb untersagt
Besonderheiten:
- VDSF/DAV Sportfischerpass zum Tageskartenerwerb nötig!
Allgemeine Bestimmungen
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Gewässerordnung des Anglerbundes Regensburg.
- Der Erlaubnisschein ist bei der Fischereiausübung mitzuführen und den Kontrolleuren auszuhändigen. Kontrollberechtigt ist jedes Anglerbundmitglied.
- Das Angeln von Booten aus ist verboten.
- Während der Zeit der Monatsversammlungen und am Tag des Hegefischens darf nicht geangelt werden.
- In der Zeit vom 01.02. mit 14.05. ist jegliches Raubfischangeln verboten.
- Das Zurücksetzen von gehälterten Fischen ist verboten.
- Beobachtungen, die darauf schließen lassen, dass der Fischbestand Schaden leidet, sind sofort dem Vorstand des Anglerbundes zu melden.
- Flurschaden ist zu vermeiden. Für Schäden haftet der Verursacher.
- Bei Verlust des Erlaubnisscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz.